Vermittler oder Reiseveranstalter
bei der Vermarktung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen.
Mit freundlicher Genehmigung für www.ferien.li. © Urheberrechtlich geschützt. Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 1998.
bitte beachten Sie die Hinweise
warum der ganze Streß?
warum wollen viele Ferienhausagenturen nicht als Veranstalter auftreten?!?
- eine Ferienhausagentur, die als Veranstalter auftritt, muß die Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein) vornehmen. Das bedeutet, daß er bei der Versicherung eine zum Teil recht hohe Kaution / Bürgschaft hinterlegen muß. Außerdem kostet dieser Versicherungsschutz natürlich den Veranstalter Geld.
- Eine Ferienhausagentur trifft die volle Haftung eines Reiseveranstalters. Die Agentur haftet also für Minderung, Schadensersatz (für nutzlos vertane Urlaubszeit und auch für Körper- und Sachschäden des Reisenden).
(Hinweis für die als Vermittler auftretenden Agenturen: eine bestehende Vermittler-Haftpflicht-Versicherung ist für den Fall, daß die Agentur als Veranstalter einzustufen ist, u.U. dann nicht eintrittspflichtig!)
- Die als Veranstalter eingestufte Ferienhausagentur muß die Informationsverordnungen für Reiseveranstalter beachten und umsetzen.
- Als Grundlage für eine Minderung wird bei einem Veranstalter nicht nur der Preis für das Ferienobjekt genommen. Vielmehr wird z.B. der Preis eines über die Agnetur gebuchten Fluges hinzugerechnet und der Minderungsbetrag aus diesem Gesamtpreis berechnet.
Für die Agentur wichtig:
Eine richtig gestaltete Veranstalterstellung der Ferienhausagentur ist einer rechtlich unsicheren Vermittlerstellung vorzuziehen! Die Veranstalterstellung hat auch Vorteile. Die verbundenen Haftungsrisiken können mit relativ geringem finanziellen Aufwand ausreichend versichert werden.
Für den Mieter wichtig:
Wegen der Nicht-Haftung des Vermittlers etwa für Schäden im Ferienobjekt, die den Urlaubsgenuß trüben, kann es unter Umständen für den Mieter schwierig werden, gegenüber dem Vermieter / Eigentümer bzw. einem zwischengeschalteten Auslandsunternehmen eine Minderung geltend zu machen.
Hinweise: Diese Checkliste war im Ursprung gedacht und erstellt für Ferienhausagenturen um herauszufinden, ob man als Agentur nun Veranstalter oder Vermittler ist.
Wir haben diese mit freundlicher Genehmigung von RA Noll Endkunden-tauglich :-)) gemacht. Sie kann nur einer Orientierung zur Rechtslage dienen und stellt keine Rechtsberatung dar! Sie erhebt hinsichtlich der zitierten Rechtsprechung, der behandelten Kriterien und vor allem der Empfehungen / Konsequenzen keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Die Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, wir können aber natürlich keine Gewähr über die Richtigkeit übernehmen (auch, weil es keine absolut klare Rechtsprechung gibt - geben kann).
und wenn Sie "nur" einen Pauschalurlaub buchen wollen:
Lastminute, Firstminute (also Abreise nicht in den nächsten 14 Tagen), Linienflüge, Restplätze... mehrere Datenbanken mit vielen Anbietern / Veranstaltern stehen Ihnen zur Onlinebuchung zur Verfügung. Einfach kurz anmelden (ist nur nötig, ums Sie
unserer Agentur zuordnen zu können). Sie können dann sehr einfach Preise vergleichen, Angebote einsehen (zum Teil sogar mit Hotelbeschreibungen, Landkarten und mehr) und bei Interesse eine Buchung vornehmen.
EDV-Beratung M. Steinherr
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